AGB
Lesen Sie bitte auch unsere
Kundeninformationen.
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der
nachstehend abgedruckten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern
Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben
werden, erklärt sich der Kunde mit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Verträge
über die Vermittlung von touristischen
Einzelleistungen, insbesondere Flugbuchungen,
zwischen dem Kunden und der Firma Nur-Flug-Tours
(„NFT“). Dabei tritt NFT im Rahmen eines
Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als
Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter und
sonstigen Anbieter (z. B. Fluggesellschaften,
Hotels, Mietwagenanbieter, etc.) auf. NFT nimmt
keinen Einfluss auf die Geschäftsbedingungen der
Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter.
1. Vertragsschluss und anzuwendendes Recht
1.1
Die von NFT angebotenen Leistungen stellen kein
verbindliches Vertragsangebot dar. Erst mit der
Übermittlung persönlicher Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars erteilt der Kunde einen
verbindlichen Vermittlungsauftrag.
1.2
Wird der Auftrag per Email erteilt, erhält der Kunde
eine Bestätigung per Email mit der Angabe des
Buchungscodes. Diese Eingangsbestätigung stellt noch
keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Kommt
ein Vertragsschluss zustande, erhält der Kunde eine
schriftliche Bestätigung.
1.3
Für das Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem
Kunden gelten die im Einzelfall vertraglich
getroffenen Vereinbarungen, die Geschäftsbedingungen
der Firma NFT sowie die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 675, 631 ff. BGB. Für das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner der
vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit
diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere
dessen Reise- und Geschäftsbedingungen. Auf das
Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem Kunden
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen
zu leisten. Bei Pauschalreisen erhält der Kunde mit
den Reiseunterlagen einen Sicherungsschein, mit dem
die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung des
Kunden dokumentiert wird.
Kann bei kurzfristigen Buchungen / kurzfristigen
Änderungen, die der Reisende nicht zu vertreten hat,
eine rechtzeitige Zusendung der Reiseunterlagen per
Post nicht gewährleistet werden, so sind diese per
Kurier zuzustellen oder am Flughafen zu hinterlegen.
3. Leistungen
/ Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen
einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch
Nur-Flug-Tours.
4.
Leistungs- und Preisveränderungen
Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle
der ursprünglich geschuldeten Leistung, sofern die
Änderung erforderlich, unwesentlich und vom
Veranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt ist.
5. Preiserhöhungen
5.1 Allgemeine Flugleistungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst
nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten
sind, können dem Kunden belastet werden, wenn
zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als
4 Monate liegen. Preiserhöhungen werden unverzüglich
nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5 % steht dem Kunden der
Rücktritt ohne Gebühren grundsätzlich frei. Der
Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von Nur-Flug-Tours über die Preiserhöhung
dieser gegenüber geltend zu machen. Alle geleisteten
Zahlungen werden im Rücktrittsfalle erstattet.
5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife
Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit
Regionaltarif gekennzeichnet sind, stellen die
unverbindliche Weitergabe des Flugpreises dar, die
der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für
den jeweiligen Streckenabschnitt veröffentlicht hat.
Die Tarifangabe ist von Nur-Flug-Tours als
Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns recherchiert worden. Die Preisangabe gibt
hier nur den aktuellen Tarifstand bei Buchungen
wieder. Als vereinbart gilt der aktuelle
veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum
Zeitpunkt der Flugscheinausstellung. Nur-Flug-Tours
empfiehlt und bietet an, Flugscheine für
Regionaltarife stets sofort ausstellen zu lassen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei Nur-Flug-Tours. Die
Erklärung durch eingeschriebenen Brief ist
vorgeschrieben und muss bis zwei Arbeitstage vor
Abflug vorliegen. Telefonische Stornierungen können
nicht angenommen werden. Nur-Flug-Tours steht neben
den Stornogebühren des Leistungsträgers, die bis zu
100 % des Flugpreises betragen können, eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro
stornierter Person zu.
6.1 Vermittlung von Charterflügen
Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%, mindestens 50,--
EUR
30 - 22 Tage vor Reiseantritt 25 %
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 %
Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter.
6.2 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten
berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die
Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die
Rücktrittskosten 100%
6.3 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen
zu behandeln.
Im übrigen gelten auch hier die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters (z. B.
Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft, in denen
insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall
bestimmt sein kann, dass ein einmal ausgestelltes
Ticket z. B. weder umbuchbar, noch
erstattungspflichtig ist).
Der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung incl. Zusatzprämie
für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird
empfohlen.
7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, das
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt, sofern dem nicht besondere
Gründe entgegenstehen. Bei der Stellung einer
Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 50,-- EUR pro Person. Eine Stellung
einer Ersatzperson ist bei einem Linienflug nicht
möglich.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der
Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist Nur-Flug-Tours berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann
spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich
zurückerstattet.
9.
Haftungsbeschränkung
Nur-Flug-Tours haftet für Schäden, die keine
Personenschäden sind, nur bis zur Höhe des
dreifachen Reisepreises, es sei denn der Schaden
wurde grob fahrlässig / vorsätzlich herbeigeführt.
10. Pass-, Visa-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch
wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung
geändert werden sollten.
11. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere
dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
12.
Flugzeiten
Soweit Nur-Flug-Tours vor Übersendung der
Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies
unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der
Fluggesellschaft.
Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 72
Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der
Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für
Flugverspätungen und Verzögerungen haftet
Nur-Flug-Tours nicht, soweit diese nicht auf ein
Verschulden von Nur-Flug-Tours zurückzuführen sind,
auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit
wirksam ausgeschlossen hat.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Nur-Flug-Tours ist
Fürstenfeldbruck. Gerichtsstand für Vollkaufleute,
für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, sowie für Passiv Prozesse, wird der
Gerichtsstand München vereinbart.
14. Salvatorische
Klausel
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen
unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine
Auswirkung auf den Bestand der übrigen
Reisebedingungen.
Nur-Flug-Tours
Jakobusstraße 3
82140 Olching
Inhaber: Oliver Bornhak
info@nur-Flug-Tours.de
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