Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Linienflüge der Reiseagentur
Nur-Flug-Tours |
Lesen Sie bitte auch unsere Kundeninformationen.
Sämtliche
Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend
abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen.
Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden,
erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Verträge über die
Vermittlung von touristischen Einzelleistungen, insbesondere
Flugbuchungen, zwischen dem Kunden und der Firma Nur-Flug-Tours
(„NFT“). Dabei tritt NFT im Rahmen eines
Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für die
jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter (z. B.
Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenanbieter, etc.) auf. NFT
nimmt keinen Einfluss auf die Geschäftsbedingungen der
Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter.
1. Vertragsschluss und
anzuwendendes Recht
1.1
Die von NFT angebotenen Leistungen stellen kein verbindliches
Vertragsangebot dar. Erst mit der Übermittlung persönlicher
Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars erteilt der
Kunde einen verbindlichen Vermittlungsauftrag.
1.2
Wird der Auftrag per Email erteilt, erhält der Kunde eine
Bestätigung per Email mit der Angabe des Buchungscodes. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des
Vermittlungsauftrags dar. Kommt ein Vertragsschluss zustande,
erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung.
1.3
Für das Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem Kunden gelten
die im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, die
Geschäftsbedingungen der Firma NFT sowie die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB. Für das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner der vermittelten
Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen
Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- und
Geschäftsbedingungen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen NFT
und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2.
Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen zu leisten.
Bei Pauschalreisen erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen
einen Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte
Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
Kann bei kurzfristigen Buchungen / kurzfristigen Änderungen, die
der Reisende nicht zu vertreten hat, eine rechtzeitige Zusendung
der Reiseunterlagen per Post nicht gewährleistet werden, so sind
diese per Kurier zuzustellen oder am Flughafen zu hinterlegen.
3. Leistungen /
Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen,
Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen
Bestätigung durch Nur-Flug-Tours.
4. Leistungs- und
Preisveränderungen
Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle der
ursprünglich geschuldeten Leistung, sofern die Änderung
erforderlich, unwesentlich und vom Veranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt ist.
5. Preiserhöhungen
5.1 Allgemeine Flugleistungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung
der Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden
belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt
mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen werden unverzüglich
nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5 % steht dem Kunden der Rücktritt ohne Gebühren
grundsätzlich frei. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach
der Erklärung von Nur-Flug-Tours über die Preiserhöhung dieser
gegenüber geltend zu machen. Alle geleisteten Zahlungen werden
im Rücktrittsfalle erstattet.
5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife
Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit
Regionaltarif gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche
Weitergabe des Flugpreises dar, die der Leistungsträger als
offiziellen Flugtarif für den jeweiligen Streckenabschnitt
veröffentlicht hat. Die Tarifangabe ist von Nur-Flug-Tours als
Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
recherchiert worden. Die Preisangabe gibt hier nur den aktuellen
Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt der
aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum
Zeitpunkt der Flugscheinausstellung. Nur-Flug-Tours empfiehlt
und bietet an, Flugscheine für Regionaltarife stets sofort
ausstellen zu lassen.
6. Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Nur-Flug-Tours. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief
ist vorgeschrieben und muss bis zwei Arbeitstage vor Abflug
vorliegen. Telefonische Stornierungen können nicht angenommen
werden. Nur-Flug-Tours steht neben den Stornogebühren des
Leistungsträgers, die bis zu 100 % des Flugpreises betragen
können, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro
stornierter Person zu.
6.1 Vermittlung von Charterflügen
Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%, mindestens 50,-- EUR
30 - 22 Tage vor Reiseantritt 25 %
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 %
Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter.
6.2 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet
werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße
unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100%
6.3 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu
behandeln.
Im übrigen gelten auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters (z. B. Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft,
in denen insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt
sein kann, dass ein einmal ausgestelltes Ticket z. B. weder
umbuchbar, noch erstattungspflichtig ist).
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung incl.
Zusatzprämie für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird
empfohlen.
7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, das ein Dritter in
die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern
dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei der Stellung
einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 50,-- EUR pro Person. Eine Stellung einer Ersatzperson ist
bei einem Linienflug nicht möglich.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung
festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Nur-Flug-Tours
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann
spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits
geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
9. Haftungsbeschränkung
Nur-Flug-Tours haftet für Schäden, die keine Personenschäden
sind, nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, es sei denn
der Schaden wurde grob fahrlässig / vorsätzlich herbeigeführt.
10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der
Reiseanmeldung geändert werden sollten.
11.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem
Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
12. Flugzeiten
Soweit Nur-Flug-Tours vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten
bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung
seitens der Fluggesellschaft.
Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 72 Stunden vor
dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft
rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen
haftet Nur-Flug-Tours nicht, soweit diese nicht auf ein
Verschulden von Nur-Flug-Tours zurückzuführen sind, auch wenn
die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam
ausgeschlossen hat.
13.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Nur-Flug-Tours ist Fürstenfeldbruck.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv Prozesse, wird
der Gerichtsstand München vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand
der übrigen Reisebedingungen.
Nur-Flug-Tours
Jakobusstraße 3
82140 Olching
Inhaber: Oliver Bornhak
info@nur-Flug-Tours.de